Schadengutachten bei einem Schaden von 700 EUR aufwärts

Bei einem Schaden von 700 EUR aufwärts darf der Geschädigte ein Schadengutachten erstellen lassen.

Das hat das Amtsgericht (AG) Berlin Mitte entschieden. Im konkreten Fall lagen die Reparaturkosten bei knapp 800 EUR. Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer hatte die Gutachtenkosten nicht erstattet. Das AG weist im Urteil noch einmal darauf hin, dass es dabei auch nicht auf das äußere Schadenbild ankomme. Bei dem dem Streitfall zugrunde liegenden Stoßstangenanstoß sei es immer möglich, dass es am Stoßfänger zu einem äußerlich nicht sichtbaren Schaden gekommen sei (AG Berlin Mitte, 114 C 3434/11).

Beachten Sie: Auch in diesem Verfahren hat der Versicherer das Argument bemüht, wenn ein solcher Schaden tatsächlich repariert werde, stünde doch am Ende die Reparaturrechnung, die die Schadenhöhe belege. Deshalb sei das Gutachten überflüssig. Doch auch damit ist er nicht durchgedrungen.

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