Schadensersatz für rücksichtsloses Foulspiel beim Fußball

Wer seinen Gegenspieler beim Fußball rücksichtslos foult, haftet für die Verletzungen, die er dem Gegner bei dem unfairen Zweikampf zufügt.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit einem Fußballspieler einen Schadenersatzanspruch zugesprochen. Dieser war bei einem Meisterschaftsspiel der Kreisliga von einem gegnerischen Spieler mit gestrecktem Bein gefoult worden. Durch das vom Schiedsrichter mit der gelben Karte geahndete Foul zog sich der Kläger eine schwere Knieverletzung zu, in deren Folge er seinen Beruf als Maler und Lackierer bis heute nicht mehr ausüben kann. Für die nach seiner Darstellung durch eine grob regelwidrige Spielweise zugefügte Verletzung verlangte er vom Beklagten Schadenersatz, insbesondere Schmerzensgeld.

Das OLG hat die Verurteilung des Beklagten zu einer Schadenersatzleistung (u.a. ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR) bestätigt. Mangels Fahrlässigkeit hafte ein Fußballspieler zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechender Spielweise verletze. Im vorliegenden Fall aber hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt habe. Er habe den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt. Hiervon sei das Landgericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu Recht ausgegangen (OLG Hamm, I-6 U 241/11).

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